Zeugenschutz für V-Mann

Zeugenschutz für V-Mann

Der als V-Mann des LKA’s bekannt gewordene „Bandido“-Rocker ist nun doch überraschend in ein Zeugenschutzprogramm der Polizei aufgenommen worden.

Dieses sei vom Polizeipräsidium Oberpfalz zum 9. Dezember angeordnet worden, schreibt Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen. Der 48jährige soll vor Racheakten seiner ehermaligen Rockerkollegen geschützt werden.

„Dieser Vorgang macht mich fassungslos.“

Erklärte die Grünen-Rechtsexpertin Ulrike Gote am Dienstag. Der ehemalige Bandido hatte bereits 2013 Zeugenschutz beantragt, war mit seinem Wunsch aber abgewiesen worden und schrieb deshalb zwei Petitionen an den Landtag. Erst am 3. Dezember hatte der Rechtsausschuss des Landtags die Behandlung seiner jüngsten Petition auf den Februar verschoben.

„Diese späte Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm lässt auf eine erhebliche Gefährdungslage des Ex-V-Manns schließen. Gleichzeitig macht diese Maßnahme deutlich, dass das Innenministerium 2013 einer ganz fatalen Fehleinschätzung der Bedrohungssituation unterlegen war.“

Sagte die oberfränkische Grünen-Politikerin.

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